Glaserei – was ist bei Glasbruch zu tun?

posted am: 18 April 2019

Und es hat "Klirr!" gemacht. Sollte es zu einem Glasbruch, speziell bei Fenstern oder Türen kommen, stehen einen mehrere Möglichkeiten der Schadensbehebung zur Verfügung. Prinzipiell sollte man überlegen, ob man im Zuge der notwendigen Arbeiten nicht auf höherwertige Gläser umsteigt. In der Regel sorgen sie für einen besseren Wärmeschutz, Sonnenschutz, Schallschutz und sogar Einbruchschutz.

Ein Glasbruch, egal ob bei einem Fenster oder bei einer Türe, kann entweder durch mutwillige Beschädigung durch einen Einbrecher auch durch Unachtsamkeit zum Beispiel durch einen Ballschuss bei einem Fußballspiel verursacht werden. Sobald ein Glas zu Bruch geht, ist es wichtig, bestimmte Vorkehrungen so schnell wie möglich zu treffen.

Bei mutwilligen Beschädigungen durch Einbruch ist es besonders wichtig, dass die Polizei über den Vorfall informiert wird und deren Anweisungen Folge geleistet wird. Darüber hinaus muss eine Meldung des Glasbruch-Schadens an die Versicherung ausgehen. Es empfiehlt sich ein Foto der beschädigten Glasscheibe oder des beschädigten Fensters zu machen.

Für den persönlichen Schutz ist es wichtig, die Glasbruchstelle zu sichern, damit keine unmittelbare Gefahr an Mitbewohnern, Nachbarn oder Passanten besteht. Zuletzt muss man seine Glaserei des Vertrauens, beispielsweise Glaserei Peter u. Michael Wockenfuß GmbH, verständigen, die eine Notverglasung und Neuproduktion einer neuen Glasscheibe veranlassen.

Wie gehe ich vor, wenn das Fensterglas gebrochen ist?

Der wichtigste Schritt ist die eigene Sicherung, daher sollte man bei der Arbeit mit gesprungenen Glas immer Schutzhandschuhe tragen. Als ersten Schritt wird das Fenster ausreichend abgedeckt. Hierzu empfiehlt es sich spezielle Plastikfolie (sollte möglichst dick sein). Im nächsten Schritt nimmt man das gebrochene Glas hinaus und ersetzt es mit einer Spanplatte. Nun fegt oder saugt man sämtliche Glassplitter auf, damit weder im Boden noch im Teppich die Splitter festgetreten werden oder sich jemand daran verletzt.

Zahlt die Versicherung bei Glasbruch?

Sollte ein Glas zu Bruch gehen, dann sind die Schäden in den meisten Fällen durch eine Haushaltsversicherung gedeckt. Dabei ist es entscheidend, dass in der Police auch Glasbrüche inkludiert sind. Somit ist es wichtig, dass vor der Beauftragung einer Glaserei mit der Versicherung Rücksprache gehalten wird. So kann man sich viel Ärger ersparen. Zu den versicherten Gläsern zählen in den meisten Fällen Fenster- und Türgläser, Scheiben von Dachflächenfenster, Eingangstüren oder Wintergärten. Bei der Einrichtung sind Gläser bei Innentüren, Schränke, Duschtüren oder Cerankochfelder mitversichert.

Sollte der Glasbruch durch Einwirkung fremder Personen verursacht werden, so wird der Glastausch in der Regel von dessen Haushaltsversicherung übernommen.

Ist man Mieter einer Wohnung und die Fensterscheibe ist gebrochen, so kontaktiert man am besten seinen Vermieter, um ihn über den Vorfall zu informieren. Der Mieter muss jetzt laut Mietrecht so lange warten, bis der Vermieter die Scheibe austauschen lässt. Sollte er sich allerdings weigern die Scheibe zu tauschen, kann der Mieter mit der Zustimmung des Vermieters einen Glaser kommen lassen und die Reparatur veranlassen.

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