Wohnungsbaugenossenschaft: Ziele und Aufgaben

posted am: 21 Juni 2023

Eine Wohnungsbaugenossenschaft versorgt ihre Mitglieder nach dem genossenschaftlichen Prinzip mit preisgünstigem Wohnraum. Das Konzept gibt es schon sehr lange, es ist auf langfristige Sicherheit ausgelegt.

Ziel einer Wohnungsbaugenossenschaft

Diese Genossenschaft schafft gemeinsames Eigentum all ihrer Mitglieder. Daher ist ihr oberstes Ziel, deren Wirtschaftsinteresse an sicherem, preisstabilem Wohnraum zu bedienen. Das Handeln impliziert langfristigen Erfolg, während kurzfristige Gewinne wie bei vielen Immobilienunternehmen keine Rolle spielen. Die Mitglieder der Genossenschaft sind die Eigentümer und erhalten nach ihrem Beitritt den Anspruch auf Versorgung mit Wohnraum. Hierfür zeichnen sie Anteile an der Genossenschaft. Sie sind allerdings nicht die Eigentümer der zugewiesenen Wohnung. Das unterscheidet sie von den Besitzern von Eigentumswohnungen. Vielmehr erhalten sie an ihrer Wohnung ein Dauernutzungsrecht. Dieses ist wie ein Mietverhältnis ausgestaltet, allerdings durch die Genossenschaft nicht kündbar, wenn sich das Mitglied vertragskonform verhält. Die rechtliche Basis solcher Genossenschaften ist das Genossenschaftsgesetz (GenG). Es verlangt von den einzelnen Genossenschaften eine Satzung, in deren § 1 der Zweck beschrieben ist, der in der Regel als „sozial verantwortliche Wohnungsversorgung“ umschrieben wird.

Wohnungsbaugenossenschaft: Aufgabenstellungen und Handeln

Die Genossenschaft hat die Aufgabe, die Wohnraumversorgung für alle Mitglieder sicherzustellen. Dementsprechend handelt sie: Sie investiert in den Wohnungsneubau und in den Erhalt der Bestandsbauten. Diese Investitionen müssen so ausgewogen ausfallen, dass die Mieten bezahlbar bleiben. Diese heißen nicht Mieten, sondern Dauernutzungsentgelte. Das Satzungsziel „sozial verantwortlich“ fordert darüber hinaus nachbarschaftliche und soziale Angebote. Zum Handeln der Genossenschaft gehört auch, um neue Mitglieder zu werben, weil diese die Gemeinschaft stärken, allerdings nur so viele aufzunehmen, wie es der eigene Wohnungsbestand erlaubt. Eine grenzenlose Expansion ist daher in der Regel nicht möglich. Bei großem Interesse am Eintritt in die Genossenschaft, können Wartelisten entstehen.

Geschichte

Die Wohnungsbaugenossenschaften entstanden im 19. Jahrhundert, als große Wohnungsnot herrschte, was am schnellen Wachstum der Städte im Zuge der Industrialisierung lag. Der Wohnungsmarkt war vollkommen unreguliert, dementsprechend rasch stiegen die Preise. Schließlich schufen mehrere Staaten nach privaten Initiativen Genossenschaftsgesetze, welche als juristische Konstrukte die Gründung von Genossenschaften für die Wohnraumbeschaffung ermöglichten. Diese Gesetze wurden im Laufe der Zeit angepasst, enthalten aber auch in ihrer modernen Form noch den Kerngedanken des Gemeinschaftseigentums zum Nutzen aller Mitglieder. Juristisch bedeutsam war die Haftungsbeschränkung für die Genossenschaften, weil der Kapitalbedarf auf dem Immobiliensektor sehr hoch ist und einzelne Gründungs- und Vorstandsmitglieder bei unbeschränkter Haftung einem hohen Insolvenzrisiko ausgesetzt werden. Der Kapitalmarkt spielte ebenfalls mit und versorgte die Genossenschaften mit zinsgünstigen Krediten. Das System hat sich seit dem späten 19. Jahrhundert bewährt und dürfte daher Bestand haben. Vor allem Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen gewinnen dadurch. Sie erhalten eine Wohnung mit mittlerer Größe und durchschnittlichem Komfort, wobei sie sich auf die relative Preisstabilität ihres Dauernutzungsentgelts verlassen können. Dessen Preisanpassungen liegen in der Regel deutlich unter den üblichen Mietsteigerungen.
Mehr finden Sie auch auf Seiten wie, von der Kölner Baugenossenschaft von 1920 eG KBG1920!

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